Amtshandlung
Gebärdensprachliches:
Zusammengesetzter Gebärdensprachbegriff aus „Amt" und „Arbeit" mit Mundbild „Amtshandlung"
Herkunft:
Evangelische Gehörlosengemeinden
Inhaltliches:
In der Kirche meint dieser Begriff die gottesdienstlichen Handlungen, die nur vom Pfarrer, dem Inhaber des Pfarramtes, durchgeführt werden können, das sind in der evangelischen Kirche Taufe, Konfirmation, Trauung und Beerdigung.
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