"Dolmetschen bei Amtshandlungen in der Evangelischen Kirche"
Am 1. Mai 2002 ist das Behinderten- Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten. In ihm ist die Deutsche Gebärdensprache endlich gesetzlich als Sprache anerkannt worden.
Als neuen Gleichberechtigungsbegriff hat es die "barrierefreie Teilhabe" eingeführt.
Die DAFEG hat sich darum bemüht, die neuen Bestimmungen auf kirchliche Verhältnisse zu übertragen. Ergebnis ist das Angebot "Dolmetschen bei Amtshandlungen in der Evangelischen Kirche".
Die EKD stellt dafür jährlich 20.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden ausschließlich zur Bezahlung der Gebärdensprachdolmetscher/innen verwendet.
Für welche Veranstaltungen wird auf Antrag das Gebärdensprachdolmetschen organisiert und finanziert?
Taufen, Konfirmationen, Kirchliche Trauungen und Kirchliche Bestattungen in hörenden Gemeinden, an denen Gehörlose aus familiären oder sozialen (z.B. Nachbarschaft, Arbeitskolleg/innen u.a.m.) Gründen teilnehmen. Ebenso, falls erforderlich, die vorbereitenden Gespräche.
Welche Gehörlose sind anspruchberechtigt?
Die, die Mitglied einer evangelischen Gehörlosengemeinde sind. Die Definition dieser Mitgliedschaft obliegt der Gehörlosenseelsorge einer jeden Landeskirche selbst.
Wie läuft das Verfahren ab?
- Das gehörlose Gemeindeglied oder die/der Pfarrer/-in, die/der die Amtshandlung durchführen wird, beantragen bei der/m zuständigen Gehörlosenseelsorger/in eine/n Gebärdensprachdolmetscher/in für die Amtshandlung.
- Der/die Gl-seelsorger/in organisiert den/die Dolmetscher/in.
- Diese/r schickt ihr/m anschließend die Rechnung.
- Er/sie zeichnet diese sachlich richtig ab und schickt sie zur DAFEG-Geschäftsstelle nach Kassel.
- Diese übernimmt die Bezahlung.
Fragen und einzelne Punkte
Was mache ich, wenn mein Gemeindeglied aus dem Siegerland zu einer hörenden Taufe in Frankfurt a.M. eingeladen ist?
- Ich melde das dem zuständigen Gehörlosenseelsorger in Frankfurt. Er organisiert das und wickelt alles weitere ab. Also: Grundsätzlich ist die/der Gehörlosenseelsorger/in zuständig, in dessen Dienstbereich die Amtshandlung stattfindet. Wenn teilnehmende Gehörlose von auswärts kommen, wenden diese sich zunächst an die/den Gehörlosenseelsorger/in, die/der für sie an ihrem Wohnort zuständig ist. Alles weitere siehe oben. Wenn sich Gehörlose direkt an die/den Gehörlosenseelsorger/in im Bereich der Amtshandlung wenden, dann setzt die/der sich mit der/dem Heimatseelsorger/in der/s Gehörlosen in Verbindung, um z.B. die Gemeindemitgliedschaft zu klären, oder auch nur, um sie/ihn in Kenntnis zu setzen.
- Im Rahmen dieses Projektes wird nur das Gebärdensprachdolmetschen von Amtshandlungen in den Gliedkirchen der EKD organisiert und finanziert.
- Die Fachaufsicht vor Ort hat die/der zuständige Gehörlosenseelsorger/in.
- Den Gebärdensprachdolmetschern/innen kann eine Zusatzausbildung der DAFEG, "Dolmetschen in der Kirche" angeboten werden. Das Zertifikat dieser Zusatzausbildung führt zu einer bevorzugten Vermittlung von Dolmetschaufträgen in der Evangelischen Kirche.
Für weitere Fragen, Informationen und Beratungen stehen die Geschäftsstelle und der Vorstand zur Verfügung.




